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Externer Datenschutzbeauftragter

  • Keine Kosten durch Schulung und Weiterbildung
  • Kein besonderer Kündigungsschutz, Vertrag kann gekündigt werden
  • Vermeidung von internen Interessenkonflikten
  • Kosten kalkulierbar und nachvollziehbar
  • externe Bestellung kann widerrufen werden
  • effiziente Umsetzung der Vorgaben des BDSG
  • Vermeidung von Bußgeld und Schadensersatzansprüchen
  • permanente Weiterbildung
  • Integration in Datenschutz-Netzwerke

Leider können wir an dieser Stelle keine Nachteile für die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten auflisten. Sollte Ihnen jedoch ein Nachteil auffallen, so bitten wir Sie diesen uns mit zuteilen. Für jede Anregung sind wir dankbar. E-Mail: